Finanzierung

Leasing und Finanzierung

Laut einem Erlass aus dem Jahr 2012 sind Fahrräder und E-Bikes steuerlich genauso zu behandeln wie ein Dienstwagen. Das eröffnet die Möglichkeit des Leasings sowohl für Selbstständige als auch für Arbeitnehmer.

• Leasingrate ist steuerlich absetzbar
• Erhaltung der Liquidität (kein Schufa-Eintrag), da keine hohen Anschaffungskosten anfallen
• gleichbleibende kalkulierbare Kosten
• Übernahme der Ware am Ende der Laufzeit möglich

Wir arbeiten mit den folgenden Leasing-Gesellschaften zusammen:

Fahrrad-Leasing für Arbeitnehmer

Dein Arbeitgeber unterstützt das Fahrrad-Leasing? Sehr schön!
Die monatliche Leasingrate für dein Dienstrad wird direkt von deinem Bruttolohn abgezogen und so entsteht ein geldwerter Vorteil, denn durch den Abzug werden weniger Steuern und Sozialabgaben vom Einkommen einbehalten.

Um diesen geldwerten Vorteil auszugleichen, hat der Staat festgelegt, dass 1 % des Fahrrad-Listenpreises auf Ihrer Gehaltsabrechnung wiederum versteuert werden muss. Du kannst trotz dieser Regelung 20 % bis 40 % gegenüber dem Direktkauf sparen, abhängig von Einkommenshöhe und Steuerklasse. Wir arbeiten mit fast allen Leasing-Anbietern zusammen. Du musst nur herausfinden, mit welchem Anbieter dein Arbeitgeber kooperiert.

Du bestellst ein Fahrrad bei uns, und mit diesem Auftrag gehst du zu deinem Arbeitgeber. Wenn dieser den Auftrag befürwortet, erhalten wir seitens der Leasing-Gesellschaft die Freigabe und du erhältst dein neues Fahrrad von uns.

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