Batterieentsorgung
Hinweise zur Altgeräteentsorgung
Gemäß dem Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung
von Elektro‐ und Elektronikgeräten (ElektroG), müssen Hersteller von Elektro‐ und Elektronikgeräten,
die dem ElektroG unterfallen, diese mit dem untenstehenden Symbol kennzeichnen. Wir
weisen darauf hin, dass derartige Geräte nicht in den unsortierten Siedlungsabfall entsorgt werden
dürfen. Sie sind an den dafür vorgesehenen örtlichen Sammel‐ und Rückgabestellen abzugeben.
Hinweise zur Entsorgung von Altbatterien
1. Unentgeltliche Rücknahme von Altbatterien
Batterien dürfen nicht in den Hausmüll entsorgt werden. Sie sind gesetzlich verpflichtet, Altbatterien
durch Rückgabe einer fachgerechten Entsorgung zuzuführen. Hierfür können Sie die Altbatterien
an dafür vorgesehenen kommunalen Sammelstellen oder beim örtlichen Einzelhandel abgeben.
Soweit wir Batterien oder mit Batterien ausgestattete Produkte im Sortiment führen, sind wir
verpflichtet diese Altbatterien zurückzunehmen. Ausreichend frankiert haben Sie die Möglichkeit
die Altbatterien uns an folgende Anschrift zurückzusenden:
XXONE aktiv e.K.
Am Krug 1
32423 Minden
2. Bedeutung der Batteriesysmbole
Batterien sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne (untenstehend.) gekennzeichnet.
Dieses Symbol weist darauf hin, dass Batterien nicht in den Hausmüll gegeben werden dürfen.
Bei Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, befindet sich unter dem Mülltonnen‐Symbol die chemische Bezeichnung des jeweils eingesetzten Schadstoffes – dabei steht „Cd“ für Cadmium,
„Pb“ steht für Blei, und „Hg“ für Quecksilber.
Darüber wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass der Versand von Akkus bzw. Produkten mit verbauten Akkus gefahrgutrechtlichen Vorschriften unterliegen und diese Sendungen entsprechend gekennzeichnet werden müssen, unabhängig davon, ob es sich um Lithium‐Metall bzw. Lithium‐Ionen‐Akkus handelt. Beim Versand und die richtige gefahrgutrechtliche
Behandlung kommt es zudem auf den gewählten Transportweg an (Straße,
Schiene, Luft, Wasser). Eine genaue Darstellung würde den Rahmen dieser kurzen Zusammenfassung sprengen. Zu erwähnen bleibt in der Konsequenz, dass jedes Verpackungsstück, welches Akkus enthält, entsprechend mit einem Hinweisaufkleber mit dem nachfolgenden Inhalt zu versehen ist:
ACHTUNG
LITHIUM‐IONEN‐Batterien! Vorsichtig behandeln!
Transport nicht eingeschränkt gem. Sondervorschriften SV 188 ADR/RID/IMGD‐Code. Bei Beschädigung der Verpackung besteht Entzündungsgefahr, so dass die Batterien durch qualifiziertes Personal ausgesondert, überprüft und falls notwendig neu verpackt werden müssen!